Info vom LEB

Liebe Eltern,

ab dem 27. April 2020 wird der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen.

Das gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler

·        der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen, der

Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören

·        des Abschlussjahrgangs an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

·        der 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule

·        der 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Haupt-,

Real-, Mittelstufen-, kooperativen und integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen

·        des zweiten Halbjahrs der Qualifikationsphase (W”) der gymnasialen

Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien

·        der Abschlussjahrgänge der Abendreal- und Abendhauptschulen

·        der 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren

Berufsfachschulen

·        der Abschlussklassen an den Fachschulen

·        im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen

·        im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberufe

Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es Eckpfeiler, die der Minister in seinem Schreiben skizziert. Sollten diese Punkte in ihren Schulen nicht befolgt werden können, wenden Sie sich bitte an ihr Schulamt.

·        Gruppengröße: nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler

·        Mindestabstand in 1,5 Metern in allen Richtungen

·        In der Regel 20 Wochenstunden Unterricht

Leider steht in dem Schreiben kein Hinweis zu den hygienischen Voraussetzungen in den Schulen. Die hessischen Kreis-, Stadt- und Landeselternbeiräte haben dem Kultusministerium hierzu mitgeteilt, dass die hygienischen Voraussetzungen (Seife, Papierhandtücher, Desinfektionsmittel, mind. tägliche Reinigung der Toiletten) dringend geschaffen werden müssen, bevor Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen und Lehrer wieder in die Schule gehen. Entsprechende Mängel sollten unbedingt angezeigt und veröffentlicht werden, damit Eltern auch wissen, ob ihre Kinder sich überhaupt entsprechend den Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts in den Schulen aufhalten können.

Neue Termine für die Abschlussprüfungen

Die Haupt- und Realschulprüfungen finden statt, werden aber auf die Zeit vom 25.-29. Mai verlegt. Nachschreibtermin ist der 8. bis 10. Juni.

Die Prüfungen an den Fachoberschulen finden vom 14.-19 Mai statt.

Kein Schüler, keine Schülerin bleibt in diesem Schuljahr sitzen, wenn es das nicht möchte!

Keiner bleibt sitzen!

Werden die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt, erfolgt trotzdem das Aufrücken in die nächste Jahrgangsstufe. In denen Fällen, wo vor der Schulschließung bereits eine Versetzung gefährdet war, werden die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen.

Der Kultusminister hat in seinem heutigen Schreiben auf die Leistungsbewertung hingewiesen. Das Zuhause-Lernen darf nicht

(versetzungsrelevant) benotet werden.

Schulfahrten, Klassenfahrten Betriebspraktika, Schülerpraktika finden weiterhin nicht statt!

Den genauen Wortlaut zu den einzelnen Punkten finden Sie in dem beigefügten Schreiben des Kultusministers.

Beste Grüße

Tanja Pfenning

Geschäftsführerin

Landeselternbeirat von Hessen