Liebe Eltern,
ab dem 27. April 2020 wird der Schulbetrieb schrittweise
wieder aufgenommen.
Das gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler
· der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen, der
Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören
· des
Abschlussjahrgangs an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
· der 9.
Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule
· der 10.
Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Haupt-,
Real-, Mittelstufen-, kooperativen und integrierten
Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum
Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen
· des zweiten
Halbjahrs der Qualifikationsphase (W”) der gymnasialen
Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der
beruflichen Gymnasien
· der
Abschlussjahrgänge der Abendreal- und Abendhauptschulen
· der 12.
Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren
Berufsfachschulen
· der
Abschlussklassen an den Fachschulen
· im letzten
Ausbildungsjahr an den Berufsschulen
· im letzten
Ausbildungsjahr an den Schulen für Gesundheitsberufe
Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen in
mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen.
Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es
Eckpfeiler, die der Minister in seinem Schreiben skizziert. Sollten diese
Punkte in ihren Schulen nicht befolgt werden können, wenden Sie sich bitte an
ihr Schulamt.
·
Gruppengröße: nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler
·
Mindestabstand in 1,5 Metern in allen Richtungen
· In der
Regel 20 Wochenstunden Unterricht
Leider steht in dem Schreiben kein Hinweis zu den
hygienischen Voraussetzungen in den Schulen. Die hessischen Kreis-, Stadt- und
Landeselternbeiräte haben dem Kultusministerium hierzu mitgeteilt, dass die
hygienischen Voraussetzungen (Seife, Papierhandtücher, Desinfektionsmittel,
mind. tägliche Reinigung der Toiletten) dringend geschaffen werden müssen,
bevor Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen und Lehrer wieder in die Schule
gehen. Entsprechende Mängel sollten unbedingt angezeigt und veröffentlicht
werden, damit Eltern auch wissen, ob ihre Kinder sich überhaupt entsprechend
den Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts in den Schulen aufhalten
können.
Neue Termine für die Abschlussprüfungen
Die Haupt- und Realschulprüfungen finden statt, werden
aber auf die Zeit vom 25.-29. Mai verlegt. Nachschreibtermin ist der 8. bis 10.
Juni.
Die Prüfungen an den Fachoberschulen finden vom 14.-19
Mai statt.
Kein Schüler, keine Schülerin bleibt in diesem Schuljahr
sitzen, wenn es das nicht möchte!
Keiner bleibt sitzen!
Werden die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt, erfolgt
trotzdem das Aufrücken in die nächste Jahrgangsstufe. In denen Fällen, wo vor
der Schulschließung bereits eine Versetzung gefährdet war, werden die Eltern
beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen.
Der Kultusminister hat in seinem heutigen Schreiben auf
die Leistungsbewertung hingewiesen. Das Zuhause-Lernen darf nicht
(versetzungsrelevant) benotet werden.
Schulfahrten, Klassenfahrten Betriebspraktika,
Schülerpraktika finden weiterhin nicht statt!
Den genauen Wortlaut zu den einzelnen Punkten finden Sie
in dem beigefügten Schreiben des Kultusministers.
Beste Grüße
Tanja Pfenning
Geschäftsführerin
Landeselternbeirat von Hessen